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NO Mobilgeräte

Pdf zum Download: NO Mobilgeräte


Mediennutzungsordnung der Integrierten Gesamtschule "Walter Karbe" Neustrelitz

Präambel
Mobilgeräte sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Für heutige und künftige Schülergenerationen gehören sie zum Alltag. Wir wollen uns diesen neuen Medien öffnen, sie zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages (§2/§3 Schulgesetz M-V) nutzen und lernen, mit ihnen verantwortungsvoll umzugehen. Dazu gehört vor allem die Erhaltung einer förderlichen Lernatmosphäre für alle und die Einhaltung aller rechtlichen Belange wie das Recht am eigenen Bild, das Urheberrecht, das Verbot von Gewaltverherrlichung und das Verbot von Cybermobbing (DSGVO M-V).

 

Durch die Nutzungsverordnung soll ein einheitlicher Rahmen für alle Beteiligten geschaffen und einer missbräuchlichen Verwendung entgegengewirkt werden.
 

  1. Während des Schultages bleibt das Mobilgerät der SchülerInnen der 5./6. Klassen ausgeschaltet in der Schultasche.
    SchülerInnen der Klassen 7-10 bewahren das Mobilgerät während des Unterrichts lautlos geschaltet und nicht sichtbar in der Tasche auf. Pausen zwischen Unterrichtsstunden sollen in erster Linie der Bewegung, Erholung und der direkten Kommunikation untereinander dienen.

  2. Mit der Erlaubnis der Lehrkraft kann das Mobilgerät im Unterricht und nur zu Erziehungs- und Bildungszwecken genutzt werden. Zum Beispiel um:
    ✓ Tafelbilder zu fotografieren,
    ✓ Filmen oder fotografieren von Experimenten
    ✓ Den eigenen Gesang im Musikunterricht aufzunehmen oder Musik abzuspielen,
    ✓ die Rechnerfunktion des Mobilgerätes zu nutzen,
    ✓ im Internet zu recherchieren.

  3. Während der Freistunden soll die Nutzung mobiler Endgeräte nur in bestimmten Bereichen (z. B. Mensa) erfolgen, damit der Unterricht im Schulgebäude nicht gestört wird.

  4. Mobilgeräte sind bei Leistungsbewertungs- und Prüfungssituationen ausnahmslos ausgeschaltet in der Schultasche. Verstöße werden als Täuschungsversuch bewertet und geahndet.

  5. Auf dem Schulgelände besteht ein grundsätzliches Verbot von Bild- und Videoaufnahmen von Personen. Bei allen schulischen Veranstaltungen, wie z. B. Schulaufführungen, Wandertagen oder Klassenfahrten, gilt die Mediennutzungsordnung auch. Hier darf nach vorherigem schriftlichen Einverständnis fotografiert werden.

  6. Bei Verstößen gegen die Mediennutzungsordnung wird das Mobilgeräte durch die Lehrkraft eingezogen und je nach der Schwere des Verstoßes bestehen folgende Möglichkeiten:

    • Verstöße gegen die Mediennutzungsordnung werden dokumentiert.

    • Das Mobilgerät kann durch die Lehrkraft für die Dauer des Unterrichts eingezogen werden.

    • Das Mobilgerät kann für die Dauer des Schultages eingezogen werden und wird nach Schulschluss im Sekretariat während der Öffnungszeiten ausgehändigt.

    • Das Mobilgerät muss durch die Erziehungsberechtigten im Sekretariat während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

    • Die Lehrkraft haftet im Schadensfall nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  7. Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende oder verbotene Bilder, Videos oder Texte auf dem Mobilgerät einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt das Mobilgerät einzuziehen. Die Schulleitung leitet alle erforderlichen Maßnahmen ein.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten haben die Mediennutzungsordnung gelesen und akzeptieren sie.


Neustrelitz, 1.11.20 21
gez. Klameth-Maronde (Schulleiterin)